Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.